Working Holiday aus Deutschland

Work and Travel Australien mit deutschem Pass: Working Holiday Visum 417 und Farmarbeit

Mit einem deutschen Pass beantragst du für Work and Travel in Australien das Working Holiday Visum (Subclass 417). Seit dem 1. Juli 2026 geht das bis einschließlich 35 Jahre: Hier findest du die Regeln, die Kosten und den Weg zum Zweit- und Drittvisum.

Welches Visum brauchst du mit deutschem Pass?

Deutschland gehört zu den Ländern, deren Staatsangehörige mit gültigem Pass das erste Working Holiday Visum (Subclass 417) beantragen können. Laut dem australischen Innenministerium (Department of Home Affairs) kannst du damit 12 Monate lang einen längeren Urlaub in Australien machen und mit kurzfristigen Jobs deine Reise mitfinanzieren. Genau das meinen die meisten, wenn sie von Work and Travel Australien sprechen.

Plane von Anfang an mit dieser Grenze: Ein Working Holiday Visum kann nicht verlängert werden. Wer an das erste Working Holiday Visum ein Besuchervisum (Visitor Visa) anhängt, kommt insgesamt auf höchstens 12 aufeinanderfolgende Monate, außer es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Alle Bedingungen stehen auf der offiziellen Seite zum ersten Working Holiday Visum (417).

Neu seit Juli 2026: bis einschließlich 35 Jahre

Seit dem 1. Juli 2026 können Inhaber eines deutschen Passes das Working Holiday Visum im Alter von 18 bis 35 Jahren (jeweils einschließlich) beantragen; die Altersgrenze für Deutschland wurde damit angehoben. Den Antrag musst du spätestens um 11:59 pm (AEST) am Tag vor deinem 36. Geburtstag stellen, also kurz vor Mitternacht nach australischer Ostküstenzeit. Das gilt auch, wenn du den Antrag von Deutschland aus stellst. Home Affairs hat die Änderung in seinen aktuellen Meldungen zum Working-Holiday-Programm veröffentlicht.

Hast du den Antrag mit 35 gestellt und wirst vor der Entscheidung 36, kann Home Affairs das Visum trotzdem erteilen, sofern du alle anderen Voraussetzungen erfüllst. Dieselbe Altersgrenze von 18 bis 35 Jahren gilt für deutsche Pässe auch beim zweiten und beim dritten Working Holiday Visum.

Wer kann sich bewerben?

Beim ersten 417-Visum prüft Home Affairs deinen Pass, dein Alter, ob du schon einmal mit einem 417- oder 462-Visum nach Australien eingereist bist, ausreichende Geldmittel, Gesundheit, Leumund, eventuelle Schulden bei der australischen Regierung, deine bisherigen Visa und das Australian Values Statement. Einen Nachweis über Ausbildung oder Englischkenntnisse und ein Unterstützungsschreiben deiner Regierung brauchst du für das 417-Visum nicht.

Auch ein Losverfahren oder ein jährliches Kontingent spielt für dich keine Rolle: Die Home-Affairs-Seite zum Status der Länderkontingente führt Kontingente und Losverfahren nur für das erste Work and Holiday Visum (Subclass 462), und Deutschland steht nicht in dieser Tabelle.

So stellst du den Antrag

  • Du beantragst das erste Working Holiday Visum online, allein und von außerhalb Australiens. Auch wenn über den Antrag entschieden wird, musst du außerhalb Australiens sein.
  • Kinder, für die du sorgst (dependent children), dürfen dich mit diesem Visum nicht begleiten.
  • Du brauchst genug Geld, um deinen Aufenthalt zu finanzieren und Australien wieder zu verlassen. Laut Home Affairs sind das in der Regel etwa 5.000 AUD für die erste Zeit plus das Geld für die Weiterreise.
  • Die Grundgebühr beträgt 840,00 AUD für das erste Working Holiday Visum und 1.000,00 AUD für das zweite oder dritte (Visa Pricing Table). Den Betrag, der am Tag deines Antrags gilt, zeigt dir der Visa Pricing Estimator von Home Affairs.
  • Home Affairs empfiehlt dringend eine Krankenversicherung, weil du in Australien alle Gesundheitskosten selbst trägst.
  • Buch Flüge und geh Arbeits- oder Studienverpflichtungen erst ein, wenn dein Visum erteilt ist. Auch das rät Home Affairs ausdrücklich.

Alles Weitere zu Antrag und Visumauflagen erklärt unser Ratgeber zum Working Holiday Visum 417.

Zweitvisum und Drittvisum: die 88 Tage

Für ein zweites Working Holiday Visum (Second Year Visa) musst du vorher mit einem 417-Visum nach Australien eingereist sein und 3 Monate Specified Work für die Subclass 417 geleistet haben. Specified Work ist Arbeit in bestimmten („specified“) Branchen und Regionen Australiens. Home Affairs setzt für die 3 Monate mindestens 88 Kalendertage an, einschließlich der Wochenenden oder entsprechender Ruhetage während der Beschäftigung. Für ein drittes Visum musst du vorher 2 Visa der Subclass 417 gehabt und 6 Monate Specified Work geleistet haben: mindestens 179 Kalendertage, gearbeitet ab dem 1. Juli 2019.

Für die Subclass 417 zählen Pflanzenbau und Tierhaltung (plant and animal cultivation), Fischerei und Perlenzucht, Baumpflanzung und Holzeinschlag, Bergbau und Bau in Regional Australia, Tourismus und Gastgewerbe in Northern Australia oder Remote and Very Remote Australia sowie anerkannte Wiederaufbauarbeit nach Buschbränden und Naturkatastrophen und kritische Gesundheitsarbeit im Zusammenhang mit COVID-19. Bei der klassischen Farmarbeit geht es um das Ernten und/oder Verpacken von Obst und Gemüse; allgemeine Gartenpflege zählt nicht. Home Affairs rät, die Specified Work nicht bis zum Ende deines Aufenthalts aufzuschieben, damit dir Zeit für schlechtes Wetter, Krankheit oder Phasen mit zu wenig Arbeit bleibt.

Mit dem zweiten Working Holiday Visum darfst du jede Art von Arbeit machen, in der Regel höchstens 6 Monate beim selben Arbeitgeber, und bis zu 4 Monate (17 Wochen) studieren. Wie du die Tage richtig zählst, steht im Ratgeber zu den 88 Tagen; die offiziellen Regeln findest du unter Specified Work für die Subclass 417 und auf den Seiten zum zweiten und dritten Working Holiday Visum.

Saisonarbeit in Australien planen

Die Ernten wandern im Laufe des Jahres durch die Bundesstaaten. Im Saisonkalender siehst du typische Zeitfenster nach Monat und Region, und die Ratgeber für Queensland, Victoria und Tasmanien helfen dir, eine Route zu planen. Lass dir Starttermine immer vom Arbeitgeber bestätigen, bevor du losfährst.

Die Visumauflage 8547 begrenzt die Arbeit beim selben Arbeitgeber auf höchstens 6 Monate, wenn keine Ausnahme greift. Seit dem 1. Januar 2024 darfst du unter anderem im Pflanzenbau und in der Tierhaltung überall in Australien länger als 6 Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten, ohne um Erlaubnis zu fragen.

Zum Lohn: Nach dem Horticulture Award liegt der Mindeststundenlohn für Erwachsene auf Stufe 1, die Obst und Gemüse pflücken, sortieren oder verpacken, seit dem 1. Juli 2026 bei 25,74 AUD in Vollzeit und Teilzeit und bei 32,18 AUD als Casual. Was du zu Akkordlohn und Lohnabrechnungen wissen musst, erklärt der Ratgeber zu Lohn und Arbeitsbedingungen.

Und ganz wichtig: Arbeitgeber dürfen von Bewerbern kein Geld dafür verlangen, dass sie ein Jobangebot bekommen. Zahl also niemals für einen Job. Woran du unseriöse Angebote erkennst, liest du im Ratgeber zu Betrug bei Saisonjobs.

Deine nächsten Schritte

Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter kann ich mit deutschem Pass ein Working Holiday Visum beantragen?

Seit dem 1. Juli 2026 von 18 bis einschließlich 35 Jahre. Der Antrag muss bis 11:59 pm (AEST) am Tag vor deinem 36. Geburtstag gestellt sein.

Brauche ich für das Visum 417 einen Englischtest?

Nein. Für das erste Working Holiday Visum (Subclass 417) verlangt Home Affairs keinen Nachweis über Englischkenntnisse oder Ausbildung und kein Unterstützungsschreiben der Regierung.

Wie viel Geld brauche ich für Work and Travel in Australien?

Du musst genug Geld haben, um deinen Aufenthalt zu finanzieren und Australien wieder zu verlassen. Home Affairs nennt dafür in der Regel etwa 5.000 AUD für die erste Zeit plus das Geld für die Weiterreise.

Wie bekomme ich ein Zweitvisum (Second Year Visa)?

Du brauchst 3 Monate Specified Work für die Subclass 417, also mindestens 88 Kalendertage, zum Beispiel Erntearbeit in Regional Australia. Für ein drittes Visum sind es 6 Monate, also mindestens 179 Kalendertage.

Nächste Schritte

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